Ehrenamtliche Mitglieder einen Frauenchores sind bei einem öffentlichen Adventssingen in kirchlichen Räumlichkeiten unfallversichert, gerade wenn die Freude am Gesang und der Gemeinschaft im Vordergrund steht. Diese Auffassung vertritt das BSG mit Urteil vom 08.12.2022, Az. B 2 U 19/20 R