Bereits seit Januar 2022 befindet sich das neue Verfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) in der Pilotphase. Nachdem das für Mitte 2022 geplante Ende der Pilotphase zunächst verschoben wurde, ist es nun zum 01.01.2023 so weit: Ab dem Jahreswechsel müssen Arbeitgeber das elektronische Verfahren zum Abruf von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei den gesetzlichen Krankenkassen nutzen. Den bekannten „gelben Zettel“ wird es dann nicht mehr geben.
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