Wegen der Corona-Pandemie führen immer mehr Unternehmen Kurzarbeit ein. Welche Auswirkungen hat dies auf den Urlaubsanspruch der Arbeitnehmer? Was ist aus arbeitsrechtlicher Sicht zu beachten?

Aufgrund der aktuellen Situation in Deutschland melden immer mehr Unternehmen Kurzarbeit an. Zudem stehen die Osterfeiertage an. Viele Arbeitnehmer haben bisher in den Vorjahren Urlaub genommen, um mit Ihren Familie zu verreisen. Durch Reiseeinschränkungen sind die Reiseziele in diesem Jahr überschaubar und der Urlaub findet zurzeit Zuhause statt. Urlaub kann grundsätzlich auch während der Kurzarbeit genommen werden. Doch muss der Urlaub eingesetzt werden? Und wird der Jahresurlaub gekürzt. Was gilt für die Urlaubsvergütung?

Urlaub nehmen während der Kurzarbeit