Einmalige Mindestlohnerhöhung zum 01.10.2022

Die Bundesregierung möchte den geltenden Mindestlohn zum 01.10.2022 einmalig auf einen Bruttostundenlohn von 12,00 Euro erhöhen. Hierfür hat sie den Entwurf eines Mindestlohnerhöhungsgesetzes vorgelegt.

Hintergrund: Durch die dritte Verordnung zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns – BGBl 2020 S. 2356 – ist der Mindestlohn zuletzt zum 01.01.2022 von 9,60 EUR auf 9,82 EUR angestiegen. Zum 01.07.2022 steigt der Mindestlohn auf 10,45 EUR.

Die Bundesregierung führt zum Gesetzesentwurf aus:

Künftig soll sich die Geringfügigkeitsgrenze an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientieren. Mit der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns soll sie auf 520 EUR monatlich erhöht und dynamisch ausgestaltet werden.

Zugleich sollen Maßnahmen getroffen werden, die die Aufnahme einer sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigung fördern und verhindern helfen – das Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht werden. Dazu werde die Möglichkeit eines zulässigen unvorhersehbaren Überschreitens der Entgeltgrenze für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung gesetzlich geregelt.

Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich soll nach dem Willen der Bundesregierung von monatlich 1.300 EUR auf 1.600 EUR angehoben werden. Damit will sie eine weitergehende Entlastung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten mit geringem Arbeitsentgelt erreichen.