Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit das Jobticket steuerfrei bleibt oder pauschal versteuert werden kann?

Wer als Arbeitnehmer mit Bus oder Bahn zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pendelt, freut sich garantiert, wenn der Arbeitgeber eine Finanzspritze für die Monatsfahrkarte bereitstellt. Immer mehr Unternehmen spendieren ihren Arbeitnehmern sogar ein Jobticket. Aber welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit das Jobticket steuerfrei bleibt. Lesen Sie hierzu unseren Beitrag.

Im Kalenderjahr 2019 hat das BMF zu § 3 Nr. 15 EStG ein Schreiben veröffentlicht, welches die Rechtslage aus Sicht der Finanzverwaltung zur Steuerbefreiung von Arbeitgeberzuschüssen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln darstellt.

Hinweis: BMF – Schreiben vom 15.08.2019, IV C 5 – S 2342/19/10007

Durch das Jahressteuergesetz 2019 wurde eine weitere Möglichkeit mit Blick auf eine Pauschalbesteuerung geschaffen. Die Besonderheiten, die während der 3-monatigen Gültigkeit des sog. 9-EUR-Tickets galten, hat die Finanzverwaltung in einem weiteren Schreiben dargestellt.

Hinweis: BMF – Schreiben vom 30.05.2022, IIV C 5 – S 2351/9/10002

Deutschland-Ticket bzw. 49-EUR-Ticket

Jetzt haben sich Bund und Länder auf die Einführung des sog. Deutschlandtickets zu einem Preis von 49 EUR pro Monat geeinigt. Dieses knüpft zwar an das 9-EUR-Ticket an, das BMF sieht allerdings nach derzeitigem Stand der Dinge keine Veranlassung, ein gesondertes Schreiben zur steuerlichen Behandlung des 49-EUR-Tickets zu veröffentlichen. Mit einigen Besonderheiten gelten damit die Regelungen, die allgemein auf das sog. Jobticket Anwendung finden.

Die Voraussetzungen damit ein Jobticket steuerfrei bleibt

Mit § 3 Nr. 15 EStG wurde die Möglichkeit einer steuerfreien Gewährung von Arbeitgeberleistungen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Linienverkehr eingeführt. Die Steuerbegünstigungen gelten auch für private Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr.

Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Vergünstigung sind:
  • Die Vergünstigung muss durch einen Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses erfolgen.
  • Der Zuschuss kann durch die kostenlose oder vergünstigte Überlassung einer Karte für öffentliche Verkehrsmittel oder durch den Zuschuss zu einer solchen Karte erfolgen.
  • Der Zuschuss muss zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt werden.
  • Begünstigt sind Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und alle weiteren Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr, der Luftverkehr ist ausdrücklich ausgeschlossen. Auch der Transport mit Taxis fällt nicht unter diese Regelung.

Zu beachten ist auch, dass die steuerfreien Leistungen auf die Entfernungspauschale angerechnet werden. Hierdurch soll verhindert werden, das es zu einer doppelten Vergünstigung kommt, nämlich einerseits durch die Steuerfreiheit des Zuschusses und anderseits durch Geltendmachung von Fahrtkosten.

49-EUR-Ticket ggf. höhere Zuschüsse als tatsächliche Kosten

Im Hinblick auf das nunmehr beschlossene 49-EUR-Ticket weist das BMF darauf hin, das es zu dem Fall kommen kann, dass der Arbeitgeber höhere Zuschüsse zahlt als Kosten angefallen sind. Diese höheren Zuschüsse sind dann Einkommen, welches zu versteuern ist. Es obliegt den Arbeitsgebern, die Zahlungen entsprechend anzupassen.

Jobticket zusätzlich zu weiteren Sachbezügen zulässig

Die Einführung der Steuerfreiheit hat einen erheblichen Vorteil. Vormals waren nur solche Zuschüsse begünstigt, die unterhalb der Grenze von 50 EUR pro Monat lagen. Bis 01.01.2022 galt die 44-EUR-Grenze, die für Sachbezüge allgemein gilt. Dies hatte eine Vielzahl von Gestaltungsmodellen zur Folge, die teilweise recht kompliziert waren. Damit ist allerdings für den Zuschuss nach § 3 Nr. 15 EStG vorbei. Die Freigrenze kann nunmehr für andere Zuschüsse verwendet werden.

Bei der Berechnung der 50-EUR-Freigrenze für steuerfreie Sachbezüge im Monat muss Folgendes beachtet werden:

  • Alle Sachbezüge in einem Monat werden zusammengerechnet.
  • Nicht ausgeschöpfte Beträge dürfen nicht auf andere Monate übertragen werden.
  • Es ist nicht möglich, die 50-EUR-Freigrenze auf einen Jahresbetrag hochzurechnen.

Pauschalversteuerung ist erlaubt

Durch das Jahressteuergesetz 2019 wurde eine weitere Möglichkeit der steuerlichen Förderung von Jobticket realisiert. Während bei Anwendung des § 3 Nr. 15 EStG Voraussetzung ist, dass die Fahrkarte zusätzlich zum Gehalt gewährt wird, gilt die neue Regelung nach § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG für die Fälle, in denen es zu einer Gehaltsumwandlung kommt.

Voraussetzung ist hier nicht, dass die Fahrkarte zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. In diesen Fällen wird der Sachbezug pauschal mit 25% durch den Arbeitgeber versteuert. Eine Anrechnung auf die Entfernungspauschale § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG unterbleibt.

Das Jobticket – die Historie

Nachdem die Steuerfreiheit für Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers Ende 2003 abgeschafft wurde, wurde eine Möglichkeit der steuerfreien Gewährung solcher Zuschüsse durch das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet vom 11.12.2018 wieder eingeführt. Die neue Gesetzesfassung geht dabei über die alte Vergünstigung sogar hinaus, da die Steuerbegünstigung auf private Fahrten im öffentlichen Personenverkehr erweitert wird.