Der Bundestag hat am 20.10.2022 den Gesetzesentwurf zur Zahlung einer Energiepreispauschale für Rentner und die Änderungen der Verdienstgrenzen für Midijobs beschlossen
Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales und ein Bericht des Haushaltsausschusses nach § 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit zugrunde.
Die Energiepreispauschale von 300 EUR soll erhalten – wer zum Stichtag 01.12.2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz oder dem ersten und zweiten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes hat. Der Anspruch besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland – Deutschland.
Die Energiepreispauschale soll als Einmalzahlung durch die Rentenzahlstellen oder durch die Versorgungsbezüge zahlenden Stellen Anfang Dezember 2022 ausgezahlt werden. Die Energiepreispauschale ist sozialversicherungsfrei und wird automatisch ausgezahlt.
Gegenstand des Gesetzesentwurfes ist außerdem, für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Übergangsbereich die Obergrenze von 1.600 EUR auf 2.000 EUR im Monat zu erhöhen. Mit der Ausweitung des Übergangsbereiches sollen Beschäftigte bei den Sozialversicherungsbeiträgen ein einer Größenordnung von rund 1,3 Milliarden Euro jährlich entlastet werden – für die Sozialversicherung ergeben sich dadurch ab 2023 allerdings jährliche Mindereinnahmen.
Quelle: Bundestag online – Meldung vom 20.10.2022